ZUM 1. JANUAR 2019 TRAT DAS PFLEGEPERSONAL-STÄRKEGESETZ (PPSG) IN KRAFT. ES SOLL DEN BERUFSALLTAG VON PFLEGEKRÄFTEN IN DEUTSCHLAND VERBESSERN UND DIE QUALITÄT DER PFLEGE ERHÖHEN.
Bessere Pflege durch mehr Personal
Sowohl für die Pflege im Krankenhaus als auch in stationären Pflegeeinrichtungen werden zusätzliche Stellen geschaffen – allein 13.000 für die Altenpflege. Dadurch sollen die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften, aber natürlich auch die Qualität der Pflege deutlich verbessert werden. Wie viele Stellen beispielsweise für eine Pflegeeinrichtung finanziert werden, hängt von der Zahl ihrer Bewohner ab: Kleine Einrichtungen mit unter 40 Bewohnern können zum Beispiel mit einer halben Stelle zusätzlich planen, während für Einrichtungen mit über 120 Bewohnern bis zu zwei neue Stellen drin sind.
Bessere Pflege durch bessere Arbeitsbedingungen
Eine betriebliche Gesundheitsförderung und die finanzielle Unterstützung von Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung einer besseren Work-Life-Balance für Pflegekräfte sollen ihrer besonderen Belastung Rechnung tragen. Zur Entlastung im Arbeitsalltag sind auch die Reduzierung von Bürokratie und der Einsatz digitaler Lösungen – etwa bei der Dokumentation oder bei Abrechnungen – vorgesehen. Sprechstunden und Fallkonferenzen per Video könnten die Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegeheimen vereinfachen und verbessern, so der Gesetzgeber.
ERLEICHTERTE PFLEGE ZU HAUSE:
Folgende Erleichterungen sieht das Gesetz vor:
- Pflegende Angehörige können einfacher eine Rehabilitationsleistung in Anspruch nehmen und die pflegebedürftige Person zeitgleich in der Reha-Einrichtung betreuen lassen.
- Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und für Menschen mit Behinderung gelten Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung mit ärztlicher Verordnung als genehmigt.
- Wegezeiten in der ambulanten Alten- und Krankenpflege werden besser honoriert.
- Krankenkassen müssen Tariflöhne auch in der häuslichen Krankenpflege akzeptieren.
WER FINAZIERT DAS?
Das neue Gesetz bittet Krankenversicherungen zur Kasse. Ihre Mehrausgaben beziffert der Kabinettsentwurf auf fast neun Milliarden Euro bis einschließlich 2022. Die Kosten für zusätzliches Pflegepersonal schlagen dabei am stärksten zu Buche.
Weitere Infos unter
www.bundesgesundheitsministerium.de
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