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Start 1/2019 NEUIGKEITEN ZU MEHRLEISTUNGEN

NEUIGKEITEN ZU MEHRLEISTUNGEN

von Nicole Bichler
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DIE BKK AKZO NOBEL BIETET IHREN VERSICHERTEN VIELE MEHRLEISTUNGEN AN, DIE DER GESETZGEBER IM LEISTUNGSKATALOG NICHT VORGESEHEN HAT. UM DIESE MÖGLICHST NAH AN DEN BEDÜRFNISSEN UNSERER KUNDEN AUSZURICHTEN, WERDEN SIE REGELMÄßIG AUF DEN PRÜFSTAND GESTELLT. ALLE IM FOLGENDEN GENANNTEN ÄNDERUNGEN UND MEHRLEISTUNGEN GELTEN SEIT 1.1.2019

Änderungen Gesundheitskonto/Mehrleistungen

Seit 1.1. 2019 gelten diese Änderungen beim Gesundheitskonto und bei den Mehrleistungen:

Sehhilfen:
von Optikern abgegebene Sehhilfen; 40 Euro, alle vier Jahre (Versicherte bis zum 18. Lebensjahr alle drei Jahre)

Individuelle ärztliche Vorsorge­untersuchung (IGeL):
einmalig 50 Prozent einer Arztrechnung, max. 150 Euro pro Kalenderjahr

Professionelle Zahnreinigung:
einmalig 50 Prozent einer Zahnarztrechnung, max. 60 Euro pro Kalenderjahr

Osteopathie:
vertragsärztliche Verordnung, max. drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 Euro, gesamt max. 90 Euro pro Kalenderjahr

Zusätzliche Impfungen (insbesondere Reiseschutzimpfungen):
90 Prozent der Kosten, bis zu max. 100 Euro pro Kalenderjahr

Zuschüsse für die Kosten einer zusätzlichen zahnärztlichen Behandlung sowie für Arzneimittel der ­Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie entfallen. Dafür hat die BKK Akzo Nobel neue Mehrleistungen für Diabetiker und Menschen mit Tinnitus in ihren Leistungs­katalog aufgenommen.

 

Bei allen weiteren Satzungsmehrleistungen (wie z. B. BKK BonusPlus, Gesundheitsförderung, Kurs Kinder­krankenpflege, Geburtsvorbereitungskurs Ehegatte, Zweitmeinung, künstliche Befruchtung) ergeben sich keine ­Änderungen. Diese bleiben unverändert bestehen.

Neue Mehrleistung: Therapie-App gegen Tinitus

„Endlich Ruhe bitte!“ Das wünschen sich Menschen, die an einem chronischen Tinnitus leiden. Die Zahl ­der Betroffenen wird derzeit in Deutschland auf circa drei Millionen Menschen beziffert, und jedes Jahr ­kommen circa 300.000 Patienten hinzu. Grund genug für die BKK ­Akzo Nobel, ihren Versicherten mit chronischem Tinnitus die ­Tinnitracks-App anzubieten.

Tinnitracks ist ein zertifiziertes Medizinprodukt, das Betroffenen Zugang zu einer selbstbestimmten Tinnitus-Therapie ermöglicht – wann immer und wo immer sie wollen. Geeignet ist die App für Menschen, die an subjektivem, chronischem, tonalem Tinnitus leiden. Tinnitracks basiert auf Ergebnissen unabhängiger, wissenschaftlicher Studien. Für die Nutzung sind lediglich ein Smartphone mit Internetzugang, ein geeigneter Kopfhörer und die eigene Musiksammlung nötig. Die App filtert automatisch die individuelle Tinnitus-Frequenz, die der Hals-Ohren-Nasen-Arzt (HNO-Arzt) zuvor bestimmen muss, aus der Lieblingsmusik des Nutzers heraus. Hört der Betroffene diese speziell gefilterten Songs ein Jahr lang 90 Minuten täglich, kann sich die Lautstärke dieses belastenden Ohrengeräuschs deutlich verringern.

So nehmen Sie teil
Durch einen am Vertrag teilnehmenden HNO-Arzt erfolgt die Tinnitus- Diagnostik und die Frequenz-Bestimmung. Auch entscheidet der Arzt, ob die Tinnitracks-Neuro-­Therapie für Sie geeignet ist. ­

Nutzen Sie Tinnitracks, berät und untersucht Sie der Arzt auch während der Nutzungsdauer und führt das Hörvermögen betreffende Untersuchungen durch. Die Therapie ist auf 12 Monate angelegt. In dieser Zeit übernimmt die BKK Akzo Nobel die Kosten. Eine Abschlussuntersuchung beendet die Therapie.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vorhandensein eines subjektiv chronischen Tinnitus mit einer stabilen Frequenz (Diagnose durch den HNO-Arzt).
  • Ein Smartphone (ab Android 4.0/ iOS 7.0) sowie einen Kopfhörer mit linearem Frequenzgang.
  • Zeit und Bereitschaft über 12 Monate täglich mindestens 90 Minuten frequenzgefilterte Musik in ruhiger Umgebung zu hören.
  • Verwendung eigener, digitaler Musik – kein Streaming.

Neue Mehrleistung: Flash-Glukose-Messsystem für Diabetiker

Für ihre Versicherten mit insulinpflichtiger Diabetes und intensivierter Therapie bezuschusst die BKK Akzo Nobel die Kosten für das Flash-Glukose-Messsystem

„FreeStyle Libre“. Es besteht aus einem Sensor und einem Lesegerät. Um den Glukosewert abzurufen, muss der Sensor lediglich mit dem Lesegerät oder einem Android- Smartphone mit installierter LibreLink App gescannt werden. Im Display sind dann unmittelbar der aktuelle Glukosewert, der Glukoseverlauf der letzten acht Stunden sowie der aktuelle Glukosetrend zu sehen. Letzterer zeigt dem Patienten an, in welche Richtung sich der Wert bewegt, um optimal auf die aktuelle Lage zu reagieren.

Wichtig zu wissen: Für die Inanspruchnahme müssen Versicherte bestimmte Voraussetzungen er­füllen, die wir Ihnen gerne mitteilen.

Bildnachweis (von oben nach unten):
iStockphoto/fotosipsak, /Ivannage82