Weitergehende Ansprüche: Unfallversicherungsschutz nach Corona-Infektion
Wer wegen einer Corona-Infektion behandelt wurde, kann in bestimmten Fällen vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren – etwa Arbeitnehmer oder stationär behandelte Patienten, wenn sie sich nachweislich bei der Arbeit bzw. im Krankenhaus infiziert haben. Da der Unfallversicherungsschutz im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung weitergehende Ansprüche für Patienten beinhaltet, schreibt die BKK Akzo Nobel mögliche Betroffene mit einem Fragebogen an, um deren Ansprüche zu prüfen. Sollten Sie unabhängig davon der Meinung sein, dass auch Sie zum betroffenen Personenkreis gehören, oder wenn Sie Fragen zum Thema haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06022.7069170 (Forderungsmanagement) oder per Mail an forderungen@bkk-akzo.de


Auch online: Familienfragebogen
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Versicherung beitragsfrei mitversicherter Angehöriger regelmäßig zu überprüfen, und werden dies in nächster Zeit wieder tun. Um die Abfrage für Sie möglichst unaufwendig zu gestalten, können Sie einen entsprechenden Fragebogen auch online über ein bedienerfreundliches und geschütztes Webportal ausfüllen, zu dem Sie über unsere Homepage gelangen. Der dazu erforderliche Code wird Ihnen per Post zugeschickt. Bitte lassen Sie uns Ihre Angaben auf jeden Fall zukommen, auch wenn sich bei Ihnen nichts geändert hat. Gerne informieren wir Sie auch telefonisch unter 06022.7069220, oder mailen Sie an meldungen@bkk-akzo.de.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: eAU verzögert sich
Patienten, die von ihrem Arzt krankgeschrieben werden, müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wohl noch bis zum 1. Oktober 2021 wie gewohnt selbst an ihre Krankenkasse schicken. Das Gesundheitsministerium hatte die Einführung einer elektronischen Übermittlung durch den Arzt direkt an die Krankenkasse eigentlich zum Jahresbeginn 2021 geplant. Auch die eAU für den Arbeitgeber verspätet sich um ein halbes Jahr und wird jetzt im Juli 2022 erwartet.


Kleine Auszeit: Kreatives Nichtstun
Von unseren holländischen Nachbarn kommt ein neuer Trend: „Niksen“, schlicht: nichts tun. Anders als bei Entspannungstechniken wie Autogenem Training oder Yoga, wo wir uns auf die Atmung konzentrieren und die Gedanken fokussieren sollen, ist es beim Niksen gewollt, ihnen freien Lauf zu lassen. Öfter mal tagträumen und mit den eigenen Gedanken allein sein – ohne Smartphone oder irgendeine andere Form der Ablenkung oder Unterhaltung. In solchen Leerlaufphasen, in denen wir uns einmal auf Langeweile und Ruhe einlassen, holen wir Hirnforschern zufolge sogar Schwung für neue kreative Ideen und sind dadurch besser vor Burnout geschützt.
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