Wir unterstützen Sie bei Ihrem Kinderwunsch

Fast ein Viertel der Paare in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Die BKK Akzo Nobel möchte sie unterstützen und bietet die neue Mehrleistung „BKK Kinderwunsch“ an.
Es klappt nicht – der Wunsch nach einem Kind lässt sich manchmal nicht so einfach umsetzen. Für betroffene Paare stellt ein unerfüllter Kinderwunsch in der Regel eine große psychische Belastung dar. Mit unserem neuen Angebot „BKK Kinderwunsch“ möchten wir sie ab sofort unterstützen. Betroffene können mit einem Zuschuss zur künstlichen Befruchtung rechnen, der weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht. Auch wurde an Versicherte gedacht, die der Kinderlosigkeit infolge einer Krebstherapie vorbeugen wollen.
Welche Leistungen beinhaltet das Angebot BKK Kinderwunsch?
Mit der Teilnahme an dem Vertrag profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Die einmalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350 Euro (nach erfolgtem Embryotransfer)
- Die einmalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro (nach erfolgtem Embryotransfer)
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 Euro und bei ICSI 700 Euro (nach erfolgtem Embryotransfer)
- Einen Zuschuss von 100 Euro für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
- Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
Mehr Infos unter www.bkk-akzo.de, Stichwort Leistungen, künstliche Befruchtung
Alternative Medizin: Homöopathie

Die BKK Akzo Nobel übernimmt die Kosten für ärztliche Leistungen der klassischen Homöopathie – ganz einfach über Ihre Gesundheitskarte.
Die Homöopathie gehört als alternative Heilmethode üblicherweise nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch viele Patienten haben mit dieser Behandlungsmethode gute Erfahrungen gemacht. Deshalb haben wir einen speziellen Versorgungsvertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e. V. geschlossen, der es uns ermöglicht, unseren Versicherten ärztliche Leistungen der klassischen Homöopathie ohne Mehrkosten anzubieten. Diese Leistungen – nicht aber die Kostenübernahme von homöopathischen Arzneimitteln – gehören dazu:
- umfassende Erstanamnese, um die Krankheitsursachen eingehend zu analysieren
- homöopathische Analyse (Auswertung des Gesprächs und Ihrer Befunde) und Repertorisation (Auswahl der für Sie am besten geeigneten homöopathischen Mittel)
- Folgeanamnesen und Beratungen (Gespräche zur Kontrolle des Behandlungs- und Heilungsverlaufs)
So nehmen Sie die Leistungen in Anspruch
- Wählen Sie einen speziell ausgebildeten Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“*.
- Vereinbaren Sie einen Termin.
- Schreiben Sie sich bei Ihrem gewählten homöopathischen Arzt in einen sogenannten Versorgungsvertrag ein.
- Bringen Sie bitte bei jedem Besuch Ihre Gesundheitskarte mit. Der Arzt rechnet seine Leistungen direkt mit unserer Krankenkasse ab.
* Am Vertrag teilnehmende Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie unter www.managementgesellschaft-dzvhae.de/selektivvertraege-homoeopathie-vertragsteilnehmer/gesamtliste-aller-teilnehmenden-vertragsaerzte/
Bildnachweis (von links nach rechts):
iStockphoto/Ridofranz, /AlexRaths