DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMAS) PRÜFT JÄHRLICH DIE RECHENGRÖßEN IN DER SOZIALVERSICHERUNG UND PASST SIE AN. DIE FÜR 2021 GELTENDEN WICHTIGSTEN ZAHLEN HABEN WIR FÜR SIE ZUSAMMENGEFASST.
Der Gesetzgeber hat sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-, Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben. Seine Empfehlung für den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz fällt ebenfalls höher aus.
Zusatzbeitrag
Jährlich spricht der Gesetzgeber eine Empfehlung für die Höhe des Zusatzbeitragssatzes aus, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt. Für 2021 wird ein Satz von 1,3 Prozent empfohlen (eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozent). Die BKK Akzo Nobel folgt dieser Vorgabe.
Versicherungspflichtgrenze
Auch die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf jährlich 64.350 Euro (von 62.550 Euro in 2020). Versicherte, die diese Einkommensgrenze überschreiten, könnten sich prinzipiell auch privat versichern, was vor allem für Familien ein teurer Schritt wäre, da Beiträge dann für jedes Mitglied zu zahlen wären.
Bildnachweis:
Adobe Stock/patpitchaya