WER KENNT IHN NICHT, DEN GELBEN KRANKENSCHEIN? ETWA 77 MILLIONEN MAL WIRD ER HIERZULANDE JÄHRLICH AUSGESTELLT. NUN HAT ER BALD AUSGEDIENT: DIE ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG (eAU) KOMMT.

Wenn Sie krank sind, stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus – ein Original für Ihre Krankenkasse mit drei Durchschlägen für Ihren Arbeitgeber bzw. das Arbeitsamt, für Sie selbst und Ihren Arzt. Es kommt also eine Menge Papier zusammen, und Sie müssen selbst an die fristgerechte Weiterleitung Ihrer Krankmeldung denken.
Digitale Info an die BKK
Zum 1. Oktober 2021 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt, die Arztpraxen direkt elektronisch an die Krankenkassen weiterleiten können. Allerdings besteht eine Übergangsfrist, in der sich die Praxen technisch auf die neuen Anforderungen einstellen können. Geplant ist, dass ab 1.1.2022 alle Ärzte die eAU übermitteln können, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen, dass wir informiert werden.
Sollte es zu Verzögerungen kommen, erhalten Sie weiterhin eine AU-Bescheinigung auf Papier, die sich von der bisherigen unterscheidet. Diese können Sie uns dann auch ganz bequem über unsere Online-Geschäftsstelle zukommen lassen – oder selbstverständlich auch per Post.
Info an Arbeitgeber
Etwas anderes gilt vorübergehend noch für die Information an Ihren Arbeitgeber. Längstens bis zum 30. Juni 2022 müssen Sie Ihre Erkrankung dort noch selbst wie gewohnt melden.
Ab dem 1. Juli 2022 sind auch Arbeitgeber verpflichtet, am elektronischen Verfahren teilzunehmen. Sie werden dann selbst aktiv und rufen die Daten bei der Krankenkasse ab. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sich also gar nicht mehr um die Weiterleitung Ihrer AU-Bescheinigung kümmern. Manche Arbeitgeber nehmen sogar schon früher freiwillig am elektronischen Verfahren teil.
ACHTUNG: DAS BLEIBT
Unabhängig von einer eAU müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn Sie wegen einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen können.
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