Start 4/2021 ENTLASTUNG IN DER PFLEGE

ENTLASTUNG IN DER PFLEGE

von Nicole Bichler

EINE REFORM SOLL PFLEGEBEDÜRFTIGE MENSCHEN FINANZIELL ENTLASTEN UND DEN PFLEGEBERUF ATTRAKTIVER MACHEN. DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN AB JANUAR 2022 HABEN WIR ZUSAMMENGEFASST.

In Deutschland ist die Situation sowohl für Menschen mit Pflegebedarf als auch für Pflegekräfte unbefriedigend. Die einen zahlen trotz erheblicher Leistungen der Pflegeversicherung sehr hohe Beträge aus der eigenen Tasche, die anderen sind unterbezahlt und zu wenige, um eine qualitativ hochwertige Versorgung dauerhaft zu gewährleisten. Eine Pflegereform* soll ab 2022 die Situation ändern.

Für Heimbewohner sinkt der Eigenanteil

Um Heimbewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 nicht zu überfordern, reduziert sich ihre finanzielle Beteiligung an den reinen Pflegekosten. Im Gegenzug muss die Pflegeversicherung mehr Geld ausgeben.

Wie hoch ihr Zuschuss im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie lange jemand bereits im Pflegeheim wohnt. Der Zuschuss beträgt

  • in den ersten zwölf Monaten: 5 Prozent,
  • nach einem Jahr: 25 Prozent,
  • nach zwei Jahren: 45 Prozent
  • und nach drei Jahren: 70 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege

Um Heimbewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 nicht zu überfordern, reduziert sich ihre finanzielle Beteiligung an den reinen Pflegekosten. Im Gegenzug muss die Pflegeversicherung mehr Geld ausgeben.

Ambulante Pflegedienste, die Menschen mit mindestens einem Pflegegrad 2 zu Hause betreuen, können ab 1.1.2022 um fünf Prozent höhere Beträge mit der Pflegeversicherung abrechnen. Es gelten dann folgende maximale Sachleistungsbeträge:

  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro.

Darüber hinaus können bis zu 40 Prozent ungenutzter Pflegesachleistungen ohne Antrag in „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ umgewandelt werden, wenn mindestens der Pflegegrad 2 gegeben ist. Der sogenannte „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 125 Euro monatlich bleibt davon unberührt und kann zusätzlich beansprucht werden.

Auch die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen automatisch um zehn Prozent von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

Berufsanreize

Eine Arbeitsentlastung durch mehr Personal in Heimen sowie eine bessere Bezahlung ab September 2022 sollen die Attraktivität des Pflegeberufs steigern. Aber auch mehr Verantwortung im Job soll Anreize schaffen. Auf der Grundlage von Rahmenvorgaben können angemessen qualifizierte Pflegekräfte künftig Hilfsmittel selbst verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen.

So wird’s finanziert

Mit einem dauerhaften Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung beteiligt sich der Bund an den entstehenden Mehrkosten. Außerdem steigt der Zuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag für Menschen ab 23 Jahren ohne Kinder. Er beträgt statt 0,25 Prozent dann 0,35 Prozent, sodass der Beitragssatz insgesamt auf 3,4 Prozent steigt.

Bei Fragen zu den gesetzlichen Neuerungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Pflegekasse gerne zur Verfügung. Telefonisch unter 06022 7069-600 oder per E-Mail an pflege@bkk-akzo.de

* Rechtsgrundlage: Gesetz zur Weiterentwicklung der ­Gesundheitsversorgung (GVWG)

Bildnachweis:
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