Start 4/2021 HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG OPTIMIERT

HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG OPTIMIERT

von Nicole Bichler

IM RAHMEN DER SOGENNANTEN HAUSARZTZENTRIERTEN VERSORGUNG (HzV)* PROFITIEREN SEIT DEM 1. OKTOBER 2021 PFLEGEHEIMBEWOHNER VON EINER INTENSIVEREN BETREUUNG DURCH IHREN HAUSARZT UND PERSONEN MIT ATEMWEGSERKRANKUNGEN VON EINER VERBESSERTEN DIAGNOSTIK.

Die medizinische Versorgung der Versicherten in Deutschland wird regelmäßig auf den Prüfstand gestellt. Sind Änderungen erforderlich, können diese nicht nur durch Gesetze geregelt werden – auch Krankenkassen haben die Möglichkeit, beispielsweise über Selektivverträge mit Ärzteverbänden Leistungen für Versicherte zu optimieren. Zu diesen Verträgen gehört auch der seit vielen Jahren in Bayern bestehende HzV-Vertrag, der für verschiedene Patientengruppen nun Verbesserungen vorsieht.

Was verbessert sich konkret?

Neu ist, dass Pflegeheimbewohner nun eine engmaschigere und intensivere Betreuung durch den Hausarzt erhalten, mit dem Ziel, unnötige Klinikaufenthalte und Notdienstkontakte zu reduzieren. Voraussetzung hierfür ist ein Kooperationsvertrag, den der Hausarzt zuvor mit dem betreffenden Pflegeheim schließt. Pflegeheimbewohner, deren Angehörige oder das Pflegeteam können dann einmal pro Quartal telefonische und telemedizinische Sprechstunden wahrnehmen, die außerhalb der regulären Praxiszeiten vor Wochenenden und Feiertagen liegen. Finanzielle Pauschalen anstelle von aufwendigen Abrechnungen erleichtern dem Hausarzt darüber hinaus die Wahrnehmung vieler weiterer Betreuungsaspekte wie beispielsweise individuelle Beratungsgespräche mit Patienten und Angehörigen, aber auch mit dem Pflegeteam, die Koordination notwendiger Facharztbehandlungen oder die Erstellung geriatrischer Notfallpläne.

FÜR PFLEGEHEIMBEWOHNER UND PATIENTEN MIT ATEMWEGSINFEKTEN

Vermeidung unnötiger Antibiotikaeinnahmen

Für Patienten mit Atemwegsinfekten oder einer häufig als Begleiterscheinung auftretenden Mittelohrentzündung sieht der verbesserte HzV-Vertrag nun den Anspruch auf einen CRP-Schnelltest** vor. Er dient als Entscheidungshilfe bei der Verschreibung von Antibiotika und soll so gesundheitlichen Risiken für die HzV-Patienten und der Entstehung von Resistenzen vorbeugen.

Weitere Infos finden Sie unter
www.bkk-akzo.de/leistungen/im-krankheitsfall/hausarztbehandlung.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch unter 06022 7069-180 oder schriftlich:
versorgungsmanagement@bkk-akzo.de

Arzt macht CRP Schnelltest bei Patient

** CRP-Schnelltest
Der CRP-Schnelltest funktioniert wie ein Blutzuckertest und zeigt an, ob im Körper bakteriell bedingte Entzündungswerte vorhanden sind. Bei schweren bakteriellen Infektionen kommt es zu einem Anstieg des C-reaktiven Proteins (CRP), der bei viralen Infektionen in der Regel ausbleibt.

* HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG
Jeder Versicherte der BKK Akzo Nobel kann sich in das BKK Hausarztprogramm teilnehmender Ärzte einschreiben. Der Hausarzt ist dann für alle medizinischen Belange zentraler Ansprechpartner. Er koordiniert wie ein Lotse weiterführende Therapien und Facharztbesuche. Da alle Befunde bei ihm zusammenlaufen, können Doppeluntersuchungen vermieden und die Behandlungsqualität insgesamt verbessert werden. Die Teilnahme an der HzV ist freiwillig und kostenlos. Teilnehmer verpflichten sich allerdings, nur diesen Hausarzt in Anspruch zu nehmen (Ausnahme: Notfall oder Urlaubsvertretung).

Bildnachweis:
iStockphoto/Eva-Katalin, /andriano_cz