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Start 4/2022 FÜR MEHR QUALITÄT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT: KRANKENTRANSPORTE UND FAHRKOSTEN

FÜR MEHR QUALITÄT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT: KRANKENTRANSPORTE UND FAHRKOSTEN

von Nicole Bichler
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EINE FAHRT ZUR KLINIK ODER ARZTPRAXIS KANN VON PATIENTEN NICHT IMMER SELBST GEMEISTERT WERDEN. WIRD DANN EIN FAHRDIENST GEWÄHLT, STELLT SICH DIE FRAGE, WELCHER DER RICHTIGE IST UND WER DIE FAHRKOSTEN ÜBERNIMMT. WIR GEBEN IHNEN EINEN ÜBERBLICK.

Zu den Leistungen der BKK Akzo Nobel gehört auch die Übernahme von Fahr- und Transportkosten im Krankheitsfall, wenn zwingende medizinische Gründe dafür vorliegen. Diese können beispielsweise sein:

  • stationäre Behandlung in einem Krankenhaus
  • Verlegung in ein anderes Krankenhaus – zur Weiter­behandlung oder mit unserer Einwilligung in eine wohnortnähere Klinik
  • Rettungsfahrt für Notfallpatienten
  • andere Fahrten, die einen Krankentransportwagen ­erfordern
  • Fahrten zu vor- oder nachstationärer Behandlung, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Bitte beachten Sie, dass wir bei sogenannten Serienfahrten etwa zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie die ärztliche Verordnung zur Kostenübernahme der Krankenbeförderung unbedingt vorab genehmigen
müssen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sind Versicherte verpflichtet, sich an den Kosten für Krankenfahrten zu beteiligen. Ihr Eigenanteil liegt dabei zwischen fünf und zehn Euro je Fahrt und muss auch bei Serienfahrten von ihnen getragen werden.

Fahrt zur Arztpraxis

Für alle Fahrten zu Ihrem Arzt sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. In Einzelfällen können wir die Fahrkosten jedoch übernehmen, und zwar wenn die Fahrt ärztlich verordnet wird und Sie über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, H oder ­Bl verfügen oder den Pflegegrad 4 oder 5 haben. Ein Pflegegrad 3 reicht aus, wenn Sie dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und in Ihrem Schwer­behindertenausweis das Merkzeichen G zu finden ist.

Welches Transportmittel können Sie nutzen?

Grundsätzlich sollten Sie öffentliche Verkehrsmittel ­nutzen. Erstattungsfähig ist hierbei immer die preisgünstigste Fahrkarte ohne zusätzliche Leistungen wie etwa eine Reservierung. Auch bei längeren Anfahrtszeiten oder schlechter Anbindung besteht nicht automatisch ein Anspruch auf einen Pkw oder ein Taxi. Bei entsprechender Indikation können Ärzte aber ein abweichendes Transportmittel verordnen – sodass Sie beispielsweise für den Weg zur Klinik die Bahn nehmen müssen und für die Rückfahrt in ein Taxi steigen. Zu beachten ist außerdem, dass gesetzliche Krankenkassen immer nur die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Behandlungsstätte übernehmen dürfen. Die freie Arztwahl bleibt natürlich trotzdem bestehen.

Wirtschaftlichkeit und Sicherung von Fahrten

Wie Sie der Grafik entnehmen können, steigen die ­jähr­lichen Pro-Kopf-Ausgaben für Fahrkosten, die von gesetz­lichen Krankenkassen übernommen werden, ­stetig an. Auch für das erste Halbjahr 2022 wurden bereits 55,05 Euro pro Versicherten verzeichnet. Im Jahr 2021 mussten somit rund 7,6 Milliarden Euro für Fahrkosten ausgegeben werden, für 2022 wird eine Summe von über acht Milliarden erwartet. Gleichzeitig sind Rettungsdienste chronisch überlastet, weil viele Menschen diesen Dienst auch dann in Anspruch nehmen, wenn keine Notwendigkeit dafür besteht.

Tabelle

Um auch in Zukunft eine bezahlbare und vor allem sichere Versorgung zu gewährleisten, bitten wir alle Ver­sicherten mitzuhelfen, Fahrkosten zu sparen:

  • Prüfen Sie, ob überhaupt ein organisierter Transport notwendig ist oder ob nicht auch ein Freund oder Familienangehöriger einspringen kann.
  • Können Sie die Fahrt nicht selbst ­organisieren und liegt kein Notfall vor, rufen Sie eher ein Taxi als einen Kranken- oder Rettungsdienst.
  • Haben Sie von Ihrem Arzt einen Transportschein für einen Taxi- oder Mietwagentransport erhalten, rufen Sie ein Unternehmen an, mit dem die BKK Akzo Nobel einen Versorgungsvertrag geschlossen habt.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen die Vertragspartner in Ihrer Nähe nennen können.

Vermeiden Sie Zusatzkosten und wählen Sie für Fahrten
mit Transportschein immer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen,
mit dem wir einen Vertrag geschlossen haben.
Rufen Sie uns rechtzeitig an,
wir nennen Ihnen gerne solche in Ihrer Nähe.

ANSPRECHPARTNER
Fragen zum Thema „Fahrkosten“ beantwortet Ihnen gerne unser Team Kunden­beratung unter 06022 7069-460.
Auch auf unserer Website www.bkk-akzo.de/leistungen/im-krankheitsfall/fahrkosten ­haben wir Ihnen Informationen sowie einen Antrag auf Erstattung von Fahrkosten zum Download bereitgestellt.

Bildnachweis:
iStock/FooTToo