Wer übernimmt die Fahrkosten im Krankheitsfall und welches Transportmittel ist wann das richtige? Wir geben einen Überblick über Ihre Leistungsansprüche und wie die Versorgung auch zukünftig bezahlbar bleiben kann.
Fahrten in die Arztpraxis oder zur Klinik gehören in den meisten Fällen zur Eigenverantwortung der Versicherten. Aber nicht immer können solche Krankenfahrten von den Patienten selbst organisiert werden.
Wird ein Fahrdienst benötigt, stellt sich die Frage, welcher der richtige ist und wer die Fahrkosten übernimmt. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Wann übernehmen wir die Kosten?
Liegen schwerwiegende medizinische Gründe vor, gehört die Übernahme von Fahr- und Transportkosten zu den Leistungen Ihrer BKK Akzo Nobel. Das ist z. B. der Fall bei:
- stationären Behandlungen im Krankenhaus
- Rettungsfahrten, etwa bei Notfällen
- Fahrten, die einen Krankentransportwagen erfordern
- Krankenfahrten für besondere Personengruppen zu ambulanten Behandlungen, wenn diese vom Vertragsarzt verordnet und von uns vor Fahrtantritt genehmigt wurden.
Für wiederkehrende und planbare Krankenfahrten arbeitet die BKK Akzo Nobel mit regionalen Fahrdiensten und Taxiunternehmen zusammen und sorgt so für eine verlässliche Versorgung.
Bitte beachten Sie: Gesetzlich ist vorgesehen, dass Sie sich an den Kosten beteiligen. Der Eigenanteil liegt zwischen fünf und zehn Euro je Fahrt – bei Hin- und Rückfahrt also maximal 20 Euro.

Fahrt zur Arztpraxis
Grundsätzlich gilt: Fahrten zu Ihrer Arztpraxis organisieren und bezahlen Sie selbst. In bestimmten Ausnahmefällen kann die BKK Akzo Nobel die Fahrkosten jedoch übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Eine Kostenübernahme kommt insbesondere dann infrage, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, H oder Bl besitzen oder einen Pflegegrad 4 oder 5 haben. Auch mit Pflegegrad 3 ist eine Erstattung möglich – vorausgesetzt, Sie sind dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt und in Ihrem Schwerbehindertenausweis ist zusätzlich das Merkzeichen G eingetragen.

Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie
Unsere Kundenberatung hilft Ihnen gerne weiter, z. B. bei Fragen rund um Taxi- und Mietwagenanbieter. Sie erreichen uns unter 06022 7069-400.
Weitere Informationen sowie einen Antrag auf Fahrkostenerstattung zum Download finden Sie online unter:
www.bkk-akzo.de/leistungen/im-krankheitsfall/fahrkosten
Welches Transportmittel ist das richtige?
Nutzen Sie möglichst öffentliche Verkehrsmittel. Erstattet wird immer die preisgünstigste Fahrkarte ohne Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierungen.
Auch bei längeren Fahrzeiten oder schlechter Anbindung besteht nicht automatisch Anspruch auf ein Taxi oder einen PKW. Liegt jedoch eine entsprechende medizinische Begründung vor, kann Ihr Arzt ein anderes Transportmittel verordnen. So ist es beispielsweise möglich, den Hinweg mit der Bahn und den Rückweg mit dem Taxi zurückzulegen.
Wichtig zu wissen: Die Kostenübernahme erfolgt nur bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstätte. Entscheiden Sie sich für eine weiter entfernte Praxis oder Klinik, tragen Sie die Mehrkosten selbst
Helfen Sie mit für eine bezahlbare Versorgung
Die Ausgaben für Rettungsdienste und Fahrkosten steigen seit Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig sind viele Rettungsdienste bereits überlastet, auch weil sie teilweise ohne medizinische Notwendigkeit in Anspruch genommen werden.
Damit die Versorgung auch künftig bezahlbar und zuverlässig bleibt, können Sie mithelfen:
- Prüfen Sie, ob ein organisierter Transport wirklich notwendig ist oder ob Sie Unterstützung im persönlichen Umfeld bekommen können.
- Liegt kein Notfall vor, nutzen Sie eher ein Taxi als einen Kranken- oder Rettungsdienst.
- Haben Sie eine Verordnung für einen Taxi- oder Mietwagentransport erhalten, wenden Sie sich an ein Unternehmen, das Vertragspartner der BKK Akzo Nobel ist. Die an Ihrem Wohnort verfügbaren Partner nennen wir Ihnen gerne.
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