Zum 1. Januar 2027 greifen wichtige Änderungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Um die Ausgaben der Krankenkassen zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren, werden die Lasten auf viele Schultern verteilt, von Arztpraxen und Kliniken bis zur Pharmabranche.
Für Versicherte werden die beschlossenen Änderungen ab Januar vor allem bei den Zuzahlungen und beim Zahnersatz spürbar.
Höhere Beitragsgrenzen für 2027
2027 einmalig zusätzlich um 300 Euro pro Monat angehoben. Die reguläre jährliche Anpassung aufgrund der Lohnentwicklung kommt noch hinzu.
Zum Jahreswechsel finden Sie alle wichtigen Informationen mit den konkreten Zahlen bei uns auf der Website.
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Wir beraten Sie gerne.
Belastungsgrenze bleibt
Gut zu wissen: Die 1-Prozent-Grenze für chronisch Kranke und 2-Prozent-Grenze für Versicherte mit geringem Einkommen bleiben bestehen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
KLICK INS NETZ
Alle Infos zum Thema finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-faq
Die wichtigsten Änderungen im Überblick

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