Am 18.12.2025 tagte der Verwaltungsrat der BKK Akzo Nobel turnusgemäß. Es wurde unter anderem über die finanziell angespannte Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und insbesondere über die Lage der BKK Akzo Nobel beraten – mit erfreulichen Ergebnissen für unsere Versicherten.
In einer Zeit, in der viele gesetzliche Krankenkassen mit erheblichen finanziellen Herausforderungen kämpfen, sorgen wir mit solider, verlässlicher und vorausschauender Planung für Stabilität. Während zahlreiche Kassen ihre Beitragssätze im Laufe des Jahres erhöhen mussten und weitere Anpassungen zum Jahreswechsel kaum zu vermeiden sind, bleibt der Beitragssatz der BKK Akzo Nobel unverändert.
Stabile Beitragssätze
Diese Stabilität ist das Ergebnis einer konsequenten, langfristig orientierten Finanzpolitik, die es uns ermöglicht, Rücklagen wiederaufzubauen und gleichzeitig die Beitragshöhe konstant zu halten. Im Gegensatz zu anderen Kassen, die mit einer „Salamitaktik“ schrittweise Beitragserhöhungen vornehmen, können Sie bei uns auf planbare und verlässliche Beiträge zählen.
Mehrleistungen bleiben garantiert
Auch unsere zahlreichen attraktiven Mehrleistungen bleiben unverändert erhalten. Unsere Versicherten profitieren weiterhin von Angeboten wie dem Gesundheitskonto, den Gesundheitskursen und unserem Bonusprogramm.
Zuverlässiger Partner an Ihrer Seite
Die BKK Akzo Nobel bleibt damit eine verlässliche Wahl für alle, die in einer wirtschaftlich zunehmend unsicheren Zeit auf Kontinuität setzen. Mit vorausschauender Planung schaffen wir die Grundlage, auch künftig eine stabile finanzielle Basis für unsere Mitglieder sicherzustellen.
Politik ist gefragt
Unabhängig davon besteht aufgrund der weiterhin hohen Ausgabendynamik dringender Handlungsbedarf seitens der Politik. Es braucht tiefgreifende Reformen, um die gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren und die Beitragssätze langfristig zu sichern.
Neue Zahlen in der Sozialversicherung 2026
Zu jedem Jahreswechsel gibt es neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 77.400 Euro im Jahr (6.450 Euro pro Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt künftig bei 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich).
Ein Novum gibt es bei der Anpassung: Erstmals werden Sozialversicherungsbeiträge auch aus Entgelten oberhalb der 100.000-Euro-Grenze berechnet. In der allgemeinen Rentenversicherung erhöhte sich die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2026 auf bundesweit 101.400 Euro pro Jahr bzw. 8.450 Euro im Monat.
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