Start 4/2025 Neuigkeiten von der BKK AKZO NOBEL

Neuigkeiten von der BKK AKZO NOBEL

von Lars Scheumann

 

BKK Service-App: Ihr persönlicher Gesundheitsbegleiter

Unsere BKK-Service-App ist jetzt noch besser! Seit August stehen Ihnen im Bereich „Meine Gesundheit“ zwei neue Funktionen zur Verfügung:

Gesundheitsdaten:
Hinterlegen Sie Ihre Allergien, Erkrankungen oder Ihren Schwangerschaftsstatus zentral in der App. So haben Sie wichtige Gesundheitsinformationen jederzeit dabei – egal wann und wo.

eAU-Bescheinigung:
Ab sofort können Sie Ihre elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) direkt in der App einsehen. Praktisch: Die hinterlegten Diagnosen lassen sich bei Bedarf direkt im Modul „Gesundheitsdaten“ speichern.

Mit diesen neuen Modulen können Sie Ihre Gesundheitsorganisation jetzt noch einfacher gestalten – digital, sicher und immer griffbereit.

So funktioniert’s:
Um „Meine Gesundheit“ zu nutzen, müssen Sie einmalig Ihre Einwilligung in der App unter „Meine Gesundheit“ geben. Danach können Sie die neuen Funktionen sofort freischalten und nutzen.

Vorsicht bei Anrufen zu Pflegehilfsmitteln und Pflegeboxen!

Immer häufiger berichten Kunden von unseriösen Anrufen. Dabei geben sich die Gesprächspartner teils sogar als Mitarbeiter unserer BKK aus. Ziel ist es, Vertrauen zu erschleichen, persönliche Daten zu sammeln und Verträge über sogenannte „Pflegeboxen“ abzuschließen.

Betrügerische Masche
Am Telefon wird oft behauptet, Sie hätten Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, die bequem nach Hause geliefert werden. Tatsächlich erhalten Betroffene anschließend unnötige Produkte in übermäßigen Mengen, die in diesem Umfang gar nicht von ihnen gebraucht werden – etwa Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Das belastet nicht nur Sie, sondern auch die Solidargemeinschaft: Was vermeintlich „kostenlos“ ist, zahlen letztlich alle Versicherten, und das häufig zu überhöhten Preisen.

Gefahr durch Datenmissbrauch
Immer wieder werden Versicherte zudem gedrängt, digitale Unterschriften zu leisten. Funktioniert dies technisch nicht, fälschen manche Anbieter die Signatur einfach. Sensible Angaben wie Pflegegrad oder Krankenkassenzugehörigkeit könnten im schlimmsten Fall missbräuchlich verwendet werden. Auch wenn bisher kein Vorfall bekannt ist, steigt das Risiko für Datenmissbrauch. Bleiben Sie deshalb bitte besonders wachsam.

Wichtig zu wissen

  • Wir rufen Sie niemals mit unterdrückter Nummer an.
  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten preis, leisten Sie keine digitale Unterschrift und bestellen Sie nur, was Sie tatsächlich benötigen.
  • Vertrauen Sie auf die persönliche Beratung im Sanitätshaus oder in der Apotheke – dort erhalten Sie seriöse Informationen und faire Preise.
  • Informieren Sie uns als BKK über verdächtige Anrufe, z. B. Ansprechpartner, Firma oder Telefonnummer notieren.

Nachwuchs startet ins Ausbildungsjahr 2025

Zum 1. September 2025 haben drei neue Auszubildende ihren Weg zu uns gefunden: Adina Baresel, Helena Habibi und Ida Schleyer. Wir freuen uns sehr, die drei in unserem Team willkommen zu heißen!

Für ihren Start ins Berufsleben wünschen wir ihnen eine spannende, lehrreiche und erfolgreiche Ausbildungszeit. Wir stehen ihnen dabei jederzeit mit Rat und Tat unterstützend zur Seite.

(V. l.) Ida Schleyer, Helena Habibi und Adina Baresel

(V. l.) Nicolas Scherger, Ausbilder, Laura Schwindt und Stefan Lang, Vorstand

Erfolgreicher Ausbildungsabschluss

Verstärkung für die Kundenberatung

Wir gratulieren unserer Kollegin Laura Schwindt herzlich zum erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten. Laura bleibt unserer BKK treu und wird ab sofort das Team in der Kundenberatung unterstützen.

Wir wünschen ihr für den Einstieg in die neuen Aufgaben viel Erfolg und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Herzlichen Glückwunsch, liebe Laura!

Anpassungen beim Mutterschaftsgeld

Neuregelung bei Fehlgeburten seit Juni 2025

Für betroffene Frauen ist eine Fehlgeburt in der Regel eine sehr belastende Erfahrung. Bisher waren nach dem Mutterschutzgesetz nur Leistungen für Totgeburten vorgesehen, also Fehlgeburten, die nach der 24. Woche erfolgen, oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt. Da es bisher keine anderen Regelungen gab, mussten sich Betroffene von ihrem Arzt krankschreiben lassen, wenn sie Zeit brauchten, um das Ereignis zu verarbeiten.

Seit Juni 2025 haben auch Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden. Es gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt.

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz.

In diesen Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn sich die betroffene Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht auf eine Krankschreibung eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein.

In den Schutzfristen haben die Frauen sodann auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie hierfür die Voraussetzungen erfüllen.

Bildnachweise:
© Stock’d – stock.adobe.com
© Miljan Živković – stock.adobe.com