Start 3/2025 Unsere Kostenübernahme für Sie: Zahnspange & Zahnersatz

Unsere Kostenübernahme für Sie: Zahnspange & Zahnersatz

von Lars Scheumann

Gründliche Zahnpflege und regelmäßige Vorsorge sind die beste Grundlage für gesunde Zähne. Doch selbst bei guter Pflege kann es zu Schäden oder Fehlstellungen kommen. Dann sind Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen notwendig, die oft mit hohen Kosten verbunden sind. Ihre BKK Akzo Nobel steht Ihnen dabei unterstützend und beratend zur Seite.

Festzuschuss für den Zahnersatz

Ein Zahnersatz kommt dann zum Einsatz, wenn ein Zahn nicht mehr erhalten werden kann oder bereits fehlt. Dazu zählen:

  • Kronen (Teil- oder Vollüberkronungen)
  • Brücken
  • Teil- und Vollprothesen
  • Implantate

Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte feste Zuschüsse für Kronen, Brücken oder Prothesen. Ihre BKK Akzo Nobel übernimmt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Entscheiden sich Patienten für eine ästhetisch anspruchsvollere Lösung – etwa eine Keramikkrone oder ein Implantat – bleibt die Differenz zum Festzuschuss als Eigenanteil bestehen.

Unser Tipp: Das Zahn-Bonusheft zahlt sich aus

Wer die zahnärztlichen Kontrolltermine im Zahn-Bonusheft dokumentiert, erhält höhere Zuschüsse:

  • 70 Prozent der Regelversorgung bei lückenloser Vorsorge in den vergangenen fünf Jahren
  • 75 Prozent der Regelversorgung bei Nachweis über zehn Jahre.

Das zählt zur Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie (KFO) umfasst Maßnahmen zur Korrektur von Zahn- oder Kieferfehlstellungen, z. B. Zahnspangen (herausnehmbar oder festsitzend). Diese Behandlungen sind besonders im Kindes- und Jugendalter weitverbreitet, gewinnen aber auch im Erwachsenenbereich an Bedeutung.

Gut informiert – besser versorgt: Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen zum Zahnersatz, einer KFO-Behandlung oder einem anderen Thema rund um die Zahngesundheit? Unsere Expertinnen Nadine Dehner und Anna Scheller beraten Sie gerne individuell. Sie erreichen sie:

Wer hat Anspruch auf KFO-Leistungen?

Ihre BKK Akzo Nobel übernimmt unter den folgenden Bedingungen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, wenn die Fehlstellung mindestens dem Schweregrad 3 nach der KIG-Einstufung (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) entspricht.
  • Erwachsene nur in Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegenden Kieferanomalien, die zusätzlich chirurgisch behandelt werden müssen.

Die Einstufung des Schweregrads erfolgt durch den Kieferorthopäden. Eltern sollten sich die Diagnose gut erklären lassen, da diese entscheidend für die Kostenübernahme ist.

Heil- und Kostenplan

Wenn Zahnersatz benötigt wird oder eine kieferorthopädische Behandlung ansteht, muss der Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan bei uns einreichen. Dies geschieht auf elektronischem Weg, ebenso wie die Genehmigung oder Ablehnung. Für Sie als Versicherte ändert sich zunächst aber nichts, da wir Ihnen den Bescheid per Post zusenden.

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