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Start 1/2020 VERÖFFENTLICHUNG

VERÖFFENTLICHUNG

von Nicole Bichler
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GEMÄß § 35A ABS. 6 SGB IV SIND JÄHRLICH DIE VERGÜTUNG EINSCHLIEßLICH DER NEBENLEISTUNGEN SOWIE DIE WESENTLICHEN VERSORGUNGSREGELUNGEN DES VORSTANDES DER KRANKENKASSE ZU VERÖFFENTLICHEN.

Tabelle der Vorstandsvergütung 2019

* Vorstand/Vorstandsvorsitzende/r /Mitglied des Vorstands
** tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip)
*** bei bereits laufenden Verträgen auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich

Bildnachweis:
iStockphoto/kasto80