Ab Januar 2020 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Der Gesetzgeber hat die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze angepasst.
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Beitragbemessungsgrenze
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Zum 1. Januar 2027 greifen wichtige Änderungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
