Schon seit einigen Jahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) zusammenzufassen. Ab dem 15. Januar 2025 gibt es dazu eine gesetzliche Änderung und Aktualisierung für alle gesetzlich Versicherten.
Patientenakten sind nichts Neues. Schon immer führte jeder Ihrer Ärzte Unterlagen über Sie. Darin sind z. B. Ihre Erkrankungen und die jeweilige Behandlung aufgeführt. Diese speichert jeder Arzt in seinem persönlichen Computer und nur dort. Müssen Sie wegen einer Erkrankung zu mehreren Ärzten, haben diese daher keinen Überblick über bisherige Erkrankungen, Therapien und Ihren Medikamentenplan. Dies kann die Behandlung erschweren oder sogar eine Wiederholung von Untersuchungen erforderlich machen.
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist es möglich geworden, dass Gesundheitsinformationen über Sie so gebündelt abgespeichert werden, dass jedem Arzt, bei dem Sie in Behandlung sind, die Daten zur Verfügung stehen, vorausgesetzt Sie wollen das auch.
Ich möchte die ePA nicht nutzen, was muss ich tun?
Sie können schriftlich gegenüber der BKK Akzo Nobel Bayern Widerspruch gegen die Bereitstellung der ePA einlegen.
Wichtig zu wissen: Einen erteilten Widerspruch können Sie jederzeit widerrufen.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist eine von Ihnen geführte, persönliche digitale Akte. In diese können Sie und berechtigte Personenkreise, z. B. die Sie behandelnden Ärzte, persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital verwalten. Sie haben auch die Möglichkeit, einzelne Daten darauf zu löschen. Ebenfalls ist es möglich, einzelnen Ärzten oder Krankenhäusern keinen oder keinen vollständigen Zugriff auf die ePA zu gewähren.
Welchen Vorteil bringt sie?
Mit der ePA werden viele Prozesse rund um die gesundheitliche Versorgung digitalisiert und dadurch einfacher und sicherer. Ein Beispiel: Durch die automatische Übernahme aus Ihren E-Rezeptdaten lässt sich in der ePA jederzeit nachvollziehen, welche Arzneimittel Sie einnehmen. Aufgrund der komplexen Wechselwirkungen von Arzneimitteln ist diese Information für Ihre Ärzte und für die Apotheke äußerst wichtig. Insbesondere dann, wenn Sie mehrere Arzneimittel einnehmen müssen, können unerwünschte Effekte mit diesem Wissen vermieden werden.
Was ändert sich ab 2025?
Momentan müssen Sie noch einen Zugang zur elektronische Patientenakte aktiv bei Ihrer BKK Akzo Nobel anmelden. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich versicherten Patienten angelegt. Falls Sie die ePA nicht nutzen möchten, ist es auch möglich, der automatischen Aktenanlage innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen (Opt-Out-Verfahren).
Was benötigen Sie für die Nutzung?
Die elektronische Patientenakte kann sowohl mit als auch ohne Endgerät genutzt werden.
Ohne App: Ärzte können während Ihrer Behandlung auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen und neue Gesundheitsinformationen hinzufügen. So profitieren Sie auch ohne App von einer höheren Behandlungsqualität, da beispielsweise Mehrfachuntersuchungen vermieden werden können.
Mit der ePA-App der BKK Akzo Nobel: Die kostenlose ePA-App ermöglicht Ihnen jederzeit Zugriff und Verwaltung Ihrer Daten. Für die Registrierung in der ePA-App haben Sie drei Möglichkeiten:
- Postident-Verfahren
- Aktivierungscode, den Sie in der Geschäftsstelle erhalten
- elektronische Gesundheitskarte in Verbindung mit dem PIN-Brief.
Weitere Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite: www.bkk-akzo.de/epa
Welche Inhalte kann die ePA enthalten?
In Zukunft könnten z. B. folgende Daten von Patienten und ihren Ärzten hinterlegt werden: Notfalldatensatz über den Patienten, etwa zu Vorerkrankungen, Allergien, Angaben zu Implantaten, aber auch Kontaktinformationen über Angehörige, Pflegeeinrichtungen, behandelnde Ärzte/Einrichtungen
- Aktuelle Medikation
- Briefe und Berichte wie stationäre Behandlung, Briefe ambulanter Fachärzte und Physiotherapeuten
- Befunde von Laboruntersuchungen, apparativen Untersuchungen (z. B. EKG, Lungenfunktion), bildgebenden Verfahren (z. B. CT, MRT, Ultraschalluntersuchungen)
- Vorsorgevollmacht und Patientenerklärung.
Die ePA auf einen Blick und die Nutzungsmöglichkeiten der ePA-App
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