Beitragspflicht für ausländische Renten
Beitragspflicht
Wer im Ausland arbeitet oder gearbeitet hat und Anspruch auf ausländische Renten hat, muss wissen: Diese Renten sind mit den Renten der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Altersrente, die Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit sowie die Hinterbliebenenrente sind den deutschen Renten gleichgestellt.
Dies hat zur Folge, dass die Renten in die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Rente aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat beziehen.
Beitragssätze
Das Mitglied trägt die Beiträge aus der ausländischen Rente allein. Daher wird in der Krankenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (zurzeit 7,3 Prozent) zuzüglich des halben kassenindividuellen Zusatzbeitrages erhoben – bei Ihrer BKK Akzo Nobel 0,825 Prozent.
In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz grundsätzlich 3,4 Prozent. Dieser reduziert sich ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um 0,25 Prozent je Kind; für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr steigt dieser um 0,6 Prozent. Der Beitragszuschlag gilt nicht für Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren sind.
Bitte informieren Sie uns
Die Auskunft und Vorlage von Unterlagen ist für Bezieher von ausländischen Renten gesetzlich verpflichtend. Sollten Sie bereits eine ausländische Rente beziehen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit, sofern uns bisher noch kein entsprechender Nachweis vorliegt. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.
Kontaktieren Sie uns unter Tel.: 06022 7069 240 oder per Mail: beitraege@bkk-akzo.de
Ihre Gesundheitskarte (eGK)
Als gesetzlich Krankenversicherter erhalten Sie von Ihrer BKK Akzo Nobel eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese Karte hat gleich mehrere Funktionen:
Sie können sich damit bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sowie in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen behandeln lassen.
Seit Beginn des Jahres dient die eGK auch dazu, elektronische Rezepte (E-Rezept) zu speichern und in der Apotheke einzulösen.
Auf der Rückseite befindet sich die EHIC – die „Europäische Krankenversicherungskarte“. Sie ist unabhängig von eGK (Vorderseite) zu sehen. Die EHIC gewährleistet, dass Sie bei akuter Erkrankung im EU-Ausland vor Ort behandelt werden. Unser Tipp: Vor jeder Auslandsreise eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Die EHIC wird nämlich nicht überall akzeptiert und stattdessen oft in bar abgerechnet.
Beachten Sie bitte
Gehen Sie sorgsam mit der Karte um, auf ihr sind Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift etc. gespeichert. Schützen Sie sie vor unbefugtem Missbrauch zulasten der Versichertengemeinschaft. Kurz vor Ablauf wird Ihnen automatisch und rechtzeitig eine neue Karte zugeschickt.
Bedenken Sie bitte: Beim Ausstellen der Karten werden Versichertengelder ausgegeben. Wenn die Karte doch einmal verloren oder kaputtgegangen ist, erhalten Sie natürlich eine kostenfreie Ersatzkarte. Bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheitskarte melden Sie sich bei unseren Experten: Telefonisch unter 06022 7069 220 oder per Mail an meldungen@bkk-akzo.de
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