ALLE VERSICHERTEN DER BKK AKZO NOBEL – EGAL, OB MITGLIED, EHEPARTNER ODER KIND –, DIE GESETZLICHE VORSORGE- UND FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN WAHRNEHMEN, BELOHNEN WIR MIT GELDPRÄMIEN. AB 2021 WERDEN AUCH EINZELNE BONUSFÄHIGE MAßNAHMEN BERÜCKSICHTIGT.
Wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität. Doppelt belohnt werden alle, die außerdem an unserem Programm „Vorsorgebonus“ (ehemals BKK BonusPlus) teilnehmen. War bisher die Erfüllung mehrerer Maßnahmen für den Erhalt einer Prämie notwendig, wird ab 2021 jede einzelne Präventionsmaßnahme bonifiziert.
So funktioniert’s:
Erwachsene erhalten für den Nachweis folgender Maßnahmen den jeweils genannten Bonus:
1. Gesundheitsuntersuchung – „Check-up“ einmalig zwischen 18 und 35 Jahren und danach alle drei Jahre: 15 Euro
2. Krebsfrüherkennungsuntersuchung: 15 Euro
3. Jugendgesundheitsuntersuchung (J2): 15 Euro
4. Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Schutzimpfung (sind mehrere Impfungen für einen vollständigen Schutz notwendig, wird die jeweils letzte honoriert): 10 Euro
Kinder und Jugendliche erhalten für den Nachweis dieser Maßnahmen den jeweils genannten Bonus:
1. Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) sowie eine Kinderuntersuchung aus dem Angebot „BKK Starke Kids“: 15 Euro
2. Jugendgesundheitsuntersuchung (J1 oder J2): jeweils 15 Euro
3. Zahnärztliche Untersuchung zwischen 0 und 6 Jahren: 10 Euro
4. Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Schutzimpfung (sind mehrere Impfungen für einen vollständigen Schutz notwendig, wird die jeweils letzte honoriert): 10 Euro
Bitte beachten Sie, dass einige Maßnahmen nur ab einem bestimmten Alter bzw. in bestimmten Zeitabständen wahrgenommen werden können. Ausführliche Informationen enthält unser Bonusflyer, den Sie auf www.bkk-akzo.de herunterladen oder bei uns anfordern können – telefonisch: 06022.7069-480, per Mail: gesundheitskonto@bkk-akzo.de
Ihr Bonusheft zum Abstempeln
Fordern Sie ein Bonusheft bei uns an und tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Nun nehmen Sie Ihr Heft zu Ihren Vorsorgeterminen mit. In den Praxen werden die entsprechenden Untersuchungen kostenfrei darin abgestempelt.
Einreichen bis zum 30.6.
Das Bonusheft ist immer vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres gültig. Sie erhalten Ihre Prämie, wenn Sie uns Ihr Heft spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres oder gerne auch früher zusenden.
Verwaltungsrat der BKK Akzo Nobel
AKTUELLE BESCHLÜSSE
Der Verwaltungsrat der BKK Akzo Nobel hat in seiner Sitzung vom 16.12.2020 beschlossen, den Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2021 auf 1,3 Prozent zu erhöhen. Der Beitragssatz liegt damit insgesamt bei 15,9 Prozent. Des Weiteren wurde beschlossen, das der Zuschuss für Schutzimpfungen in Höhe von 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten (Kosten der Impfstoffe sowie Arztkosten) nicht mehr auf einen Höchstbetrag von 100 Euro begrenzt wird.
Bildnachweis:
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