Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keiner Zulassungspflicht. Eine Einnahme sollte daher nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt erfolgen.
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Risiken
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4/2023KrankenversicherungKrankenversicherung
BERUFSKRANKHEIT: DIE UNFALLVERSICHERUNG ÜBERNIMMT
von Nicole BichlerWird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, ist die Unfallversicherung zuständig. Das hat Vorteile für Betroffene.