Ab Januar 2020 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Der Gesetzgeber hat die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze angepasst.
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Sozialversicherung
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4/2020KrankenversicherungKrankenversicherung
SOZIALVERSICHERUNG: NEUE ZAHLEN AB 2021
von Nicole BichlerBeitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze und durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz – ab 2021 gelten neue Zahlen. -
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